Incident-Priorität
(Prioritäts-Kategorien)
Die Priorität eines Incidents leitet
sich aus Dringlichkeit und Auswirkung ab.
Die Net-Sys IT Solutions GmbH hält sich dabei an folgende
Zuteilung:
Auswirkung |
||||
Hoch |
Mittel |
Niedrig |
||
Dringlichkeit |
Hoch |
1 |
2 |
3 |
Mittel |
2 |
3 |
4 |
|
Niedrig |
3 |
4 |
5 |
Prioritäten P1-P5 |
Beschreibung |
Reaktionszeit-Vorgabe |
Lösungszeit-Vorgabe |
1 |
Kritisch |
30 Minuten |
2 Stunde |
2 |
Hoch |
1 Stunde |
4 Stunden |
3 |
Mittel |
4 Stunden |
1 Tag |
4 |
Niedrig |
1 Tag |
3 Tage |
5 |
Sehr niedrig |
2 Tage |
1 Woche |
Bei der Prioritätensetzung
teilt der Kunde mit, dass..
a) welcher
Natur die Störung ist (Dringlichkeit, Wichtigkeit à P1 - P5 Support Ticket Prioritäts Kategorien P1 –
P5)
b) welche
Personen beim Kunden von dieser Störung betroffen sind
Net-Sys
nimmt innerhalb der Reaktionszeit Kontakt mit dem Kunden auf und teilt ihm die
zugeteilte Support Ticket Nummer, die Ticket Incident
Priorität P1 – P5.
Net-Sys
informiert den Kunden über das Fortschreiten der Instandsetzungs- und
Reparaturarbeiten und die getroffenen Massnahmen, spätestens beim Abschliessen
des Tickets.
SLA 1: Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt als
Standard Bereitschaftszeit: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr – 17.00 Uhr (ohne allgemeine und lokale Feiertage).
SLA 2: SA & SO ganzer Tag und FR – MO 17.00 Uhr – 08.00
Uhr, 12.00 Uhr – 13.30 Uhr, Zuschlag zur erweiterten Bereitschaft CHF 300.
Net-Sys
beginnt mit der Störungsanalyse und Störungsbehebung innerhalb der
Reaktionszeit und führt sie in der Störungsbehebungszeit zu Ende.
Die
Störungsbehebungszeit beginnt nach der Reaktionszeit. Auf Verlangen des Kunden
erbringt Net-Sys seine Leistungen gegen separate Verrechnung auch ausserhalb
der üblichen Bereitschaftszeit.
Sollen die Reparaturarbeiten auf Wunsch des Kunden sofort
nach Eingang der Schadensmeldung begonnen werden oder ist die Ticket Incident Priorität P1, wird pro Fall ein Zuschlag von CHF 500.- erhoben.
Ist die Ticket Incident Priorität P2,
wird pro Fall einen Zuschlag von CHF
300.- erhoben.